Insbesondere Beeinträchtigungen des Schülers:
Beeinträchtigungen des Schülers können zu einer Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit führen und damit zu einem Verfahrensfehler.
a. allgemeine Beeinträchtigungen:
Während dieser Bereich bei Prüfungen im fortgeschrittenen Alter eine erhebliche Relevanz aufweist, scheinen die Schüler aber insgesamt "widerstandsfähiger" (oder weniger phantasiebegabt) zu sein. Im einzelnen geht es vor allem um folgende Sachverhalte:
- Gesundheitliche Beeinträchtigungen des Schülers können Anlaß dafür sein, daß der Schüler Hilfen beanspruchen kann (bspw. Schreibzeitverlängerungen) oder – so das Problem gravierender ist - eine Klausur/Prüfung erst gar nicht schreibt bzw. „zurücktreten“ darf (mit Wiederholungsmöglichkeit).
- Relevant werden können auch Lärmbelästigungen, die ebenfalls mit Schreibzeitverlängerungen etc. relativiert werden können.
Auch im Schulrecht ist aber klar: Diese Beeinträchtigungen sind nur eine Frage von Verfahrenserleichterungen, nicht Fragen einer besseren Bewertung!
Für weitergehende Fragen hierzu, eine Erstberatung oder die deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
b. konkrete Behinderungen:
Behinderungen von Schülern können Besonderheiten bei der Leistungserfassung zur Folge haben:
Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen:
§ 34 (3) ... Schülern mit Behinderungen ist bei der Leistungsfeststellung eine der Behinderung angemessene Arbeitserleichterung zu gewähren.Übergreifende Schulordnung:
§ 45 (4) Die besonderen Belange behinderter Schüler sind zu berücksichtigen, insbesondere sind ihnen die zum Ausgleich ihrer Behinderung erforderlichen Arbeitserleichterungen zu gewähren. Satz 1 kann auch für Schüler mit besonderen Lernstörungen entsprechend angewandt werden. Das Nähere regelt das fachlich zuständige Ministerium.
Die Besonderheiten für Kinder mit Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) werden wegen ihrer besonderen Relevanz und der weitergehenden Bedeutung in einem gesonderten Gliederungspunkt dargestellt "LRS".
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