Insbesondere Problematik des der Leistungsbewertung zugrunde zu legenden Stoffs:
Die erste Frage, die sich im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Leistungsermittlung regelmäßig stellt, betrifft den Inhalt dessen, was geprüft wird (der Prüfungsstoff).
Für die einzelne Klausur oder Prüfung bestimmt sich der Prüfungsstoff nach dem Stoffplan, innerhalb dessen den Lehrern dann ein Ermessen zukommt, was sie in Prüfungen verwenden.
Zu beachten ist folglich, daß sich der Prüfungsstoff grundsätzlich nach dem zu bestimmen hat, was zuvor im Unterricht durchgenommen wurde bzw. was sich die Schüler (bspw. im Rahmen von Hausaufgaben) selbst erarbeitet haben.
Inwiefern im Einzelfall in gewissem Umfange Verständnisfragen o.ä. zuzulassen sind, wenn die Ausbildung auch auf ein „Weiterdenken“ ausgerichtet war, dürfte im schulischen Bereich demnach eher eng gesehen werden.
Für weitergehende Fragen hierzu, eine Erstberatung oder die deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
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