Privatschulen & Privatschulrecht Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz und insbesondere in Ballungsräumen wie Mainz gibt es sehr viele Privatschulen.

Die Frage, ob Privatschulen besser oder schlechter sind, ist schwer zu beantworten:

  • Viele Familien versuchen durch den Besuch von Privatschulen dem Besuch von Brennpunktschulen zu entgehen, so dass hier erst einmal ein Vorteil gegenüber öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz zu bestehen scheint – andererseits können natürlich auch Familien, denen man im schulischen Bereich nicht begegnen möchte, einen Privatschulvertrag schließen…
  • Dann gibt es natürlich noch Privatschulen, die ein anderes Bildungskonzept als öffentliche Schulen verfolgen, das einige Familien aus Überzeugung in Anspruch nehmen, was vor allem für Anhänger der Waldorfpädagogik für Waldorfschulen gilt – mitunter aber auch aus der Not heraus, weil es in der öffentlichen Schule nicht klappt und man von dort flieht, was nicht immer die beste Idee ist, weil man sich bald in dieser Privatschule auch nicht mehr wohl fühlt, wenn man von dem Konzept nicht überzeugt ist…
  • Und ob Privatschulen „bessere Lehrer“ haben, wird immer mehr in Frage gestellt, da das Beamtenverhältnis mit privater Krankenversicherung und hoher Pensionen für einen Lehrer die deutlich lukrativere Variante sein dürfte gegenüber angestellten Lehrern bei Privatschulen, die sich wie jeder andere Angestellte auch mit hohen Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung und sinkender Renten auseinandersetzen muss.

Es gibt sicher immer Vor- und Nachteile, die abzuwägen sind, wobei ich Ihnen aus meiner langjährigen Erfahrung mit Privatschulen in Rheinland-Pfalz gerne beratend zur Seite stehen kann, wenn sie sich unsicher sind, ob Sie einen konkreten Privatschulvertrag unterschreiben oder nicht…

Anwalt für Schulrecht - Rheinland-Pfalz

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Privatschulrecht Baden-Württemberg

PrivatschulrechtBayern

Privatschulrecht Hessen

Privatschulrecht Niedersachsen

und Privatschulrecht NRW

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Anwalt für Schulrecht - Rheinland-Pfalz

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Anwalt für Schulrecht - Paragraph

Privatschulrecht – Privatschulgesetz Rheinland-Pfalz?

Gibt es ein Privatschulgesetz Rheinland-Pfalz?

Rechtlich unterscheiden sich Privatschulen teils deutlich von öffentlichen Schulen.

Es gibt zwar ein Privatschulgesetz Rheinland-Pfalz, allerdings regelt dies vorzugsweise das Verhältnis der Privatschulen zum Staat, d.h. vor allem Fragen der staatlichen Genehmigung von Privatschulen, der staatlichen Anerkennung von Privatschulen sowie der Schulaufsicht über Privatschulen.

In § 1 Abs. 1 PrivSchG RLP heißt es:

Die Schulen in freier Trägerschaft dienen nach Maßgabe des Verfassungsrechts der öffentlichen Aufgabe, als Ersatz- oder Ergänzungsschulen das Schulwesen des Landes zu bereichern; sie sollen das Schulwesen durch eigene Formen der Erziehung und des Unterrichts fördern.

Gibt es ein Privatschulrecht Rheinland-Pfalz?

Eine durchgängige Regelung für Privatschulen im Sinne eines Privatschulrechts oder Privatschulgesetzes, das rechtliche Beziehungen zwischen Schüler und Privatschule regelt, fehlt demnach in Rheinland-Pfalz.

Die Rechtsgrundlagen beruhen demnach auf allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen und was in dem Privatschulvertrag enthalten ist (der den Grenzen für AGB unterliegt).

Sind Sie wegen der Regelungen des Privatschulvertrages unsicher, können Sie mich gerne kontaktieren und wir diese gemeinsam durchgehen.

Anwalt für Schulrecht - Info

Abschluss und Kündigung des Privatschulvertrags in Rheinland-Pfalz

Im Gegensatz zur Aufnahme in eine öffentliche Schule, die aufgrund des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz erfolgt, haben Privatschulen zivilrechtliche Privatschulverträge.

Kann ich die Aufnahme in eine Privatschule einklagen?

Jein, zumindest ist das schwierig. Es besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit, andererseits darf eine Privatschule die Aufnahme auch nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

Wird Ihnen die Aufnahme in eine Privatschule verwehrt, dann können Sie mich gerne anrufen und ich kann Sie beraten, ob etwas zu machen ist und Ihnen notfalls natürlich auch bei der Aufnahme in eine Privatschule als Anwalt helfen.

Mein Privatschulvertrag wurde gekündigt. Wie kann ich gegen die Kündigung des Privatschulvertrages vorgehen?

Das Problem bei Privatschulen ist, dass diese durch eine bloße Kündigung des Privatschulvertrages viel einfacher einen Schüler von der Schule werfen können, als eine öffentliche Schule, die dies nur unter den Voraussetzungen des §§ 95ff Übergreifende Schulordnung darf.

Hinzukommt, dass Privatschulverträge auch deshalb gekündigt werden können, weil es Streit mit den Eltern gibt. Aus einer öffentlichen Schule kann man nicht wegen seiner Eltern fliegen…

Dass die Privatschule erst einmal einen Privatschulvertrag kündigen kann, heißt natürlich noch lange nicht, dass sie dies auch darf.

Unter welchen Voraussetzungen eine Privatschule einen Privatschulvertrag kündigen darf, regelt nicht das Schulgesetz oder die Übergreifende Schulordnung Rheinland-Pfalz, sondern der jeweilige Privatschulvertrag. Dies setzt zudem voraus, dass die in Privatschulverträgen in Rheinland-Pfalz getroffenen Regelungen rechtmäßig getroffen wurden, was nicht selbstverständlich ist.

Das heißt, wenn die Kündigung Ihres Privatschulvertrags angedroht oder ausgesprochen wurde, müssten Sie mir den Vertrag zukommen lassen und ich kann Sie nach einer rechtlichen Prüfung dann beraten, ob es Sinn macht, gegen die Kündigung des Privatschulvertrages gerichtlich vorzugehen. Rufen Sie mich einfach an.

Wichtig ist, dass Sie im Falle einer Kündigung sofort handeln, da ein gerichtlicher Eilantrag spätestens 1-2 Wochen nach einer Kündigung erfolgen sollte. Ansonsten kann es passieren, dass der Eilantrag vom Gericht als unzulässig erachtet wird.

Anwalt für Schulrecht - Info

Was kann ich bei einer Nichtversetzung in einer Privatschule machen?

Hinsichtlich der Schulnoten und der Versetzungsentscheidung ist zwischen staatlich anerkannten Privatschulen und nur genehmigten Privatschulen zu unterscheiden:

  • Für die gemäß § 18 Privatschulgesetz Rheinland-Pfalz staatlich anerkannte Privatschulen gilt auch das öffentliche Schulrecht, d.h. diese treffen genauso Versetzungsentscheidungen wie öffentliche Schulen.
  • Nur genehmigte Privatschulen agieren demgegenüber weitgehend in einem rechtlichen Graubereich, aber natürlich kann man auch hiergegen angehen.

Die meisten Privatschulen sind staatlich anerkannt und unterrichten wie öffentliche Schulen. Ist in einer staatlich anerkannten Privatschule demnach die Versetzung gefährdet oder sind Sie in einer Privatschule in Rheinland-Pfalz sitzengeblieben, dann kann man sich hiergegen genauso wehren wie in einer öffentlichen Schule. Über Kooperationspartner kann ich Ihnen auch die fachliche Überprüfung einzelne Noten vermitteln.

Wichtig ist hier, dass man möglichst schnell handelt, da selbst in Privatschulen sich Nichtversetzungsmandate durch den Urlaub von Lehrern erheblich verzögern können. Wichtig ist also auch bei Privatschulen, dass Sie mich noch vor Beginn der Sommerferien wegen einer Nichtversetzung kontaktieren.

Haben Sie wegen einer Nichtversetzung in Privatschulen demnach Probleme, können Sie mich als erfahrenen Anwalt für Privatschulrecht gerne kontaktieren.

Anwalt für Schulrecht - Info

Ordnungsmaßnahmen in Privatschulen

Die pädagogische Arbeit der Privatschulen unterliegt nicht §§ 95ff ÜSchO RLP wie bei öffentlichen Schulen, sondern den vertraglichen Regelungen.

Das heißt die Privatschulen müssen sich nicht an den Katalog von Ordnungsmaßnahmen für öffentliche Schulen halten, sondern können anderweitig pädagogisch ahnden.

In der Praxis gibt es bei Privatschulen auch meist nur geringe Strafen. Insbesondere die bei öffentlichen Schulen häufigen Unterrichtsausschlüsse sind bei Privatschulen sehr selten.

Allerdings muss man durchaus aufpassen, wenn Privatschulen Strafen erlassen, denn häufen sich diese, kündigen Privatschulen oftmals kurzerhand den Schulvertrag.

Gerne können Sie mich bei Ordnungsmaßnahmen von Privatschulen kontaktieren und wir können im Rahmen einer Erstberatung klären, ob diese zulässig war und welche weiteren gefahren sich daraus ergeben.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zu Privatschulen in Rheinland-Pfalz und Privatschulrecht Rheinland-Pfalz

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen zum Thema Privatschulrecht RLP, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Sie in Ihrem individuellen Fall gerne beraten und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall übernehmen.

 

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