Rechtsschutz:

Der Rechtsschutz orientiert sich in diesem Bereich von der einzelnen Klausur bis zum Jahreszeugnis 

Je nachdem differieren auch die rechtlichen Möglichkeiten von der schulinternen bzw. verwaltungsinternen Kontrolle bis zum gerichtlichen Rechtsschutz.

Generell gilt:

  • Die einzelnen Benotungen gelten grundsätzlich nicht als Verwaltungsakt. Neben der schulinternen Kontrolle ist hierbei immer der Weg einer Fachbeschwerde möglich.
  • Die Versetzungsentscheidung oder das Nichterreichen einer Abschlußprüfung sind immer Verwaltungsakte, die durch Widerspruch und ggf. erhänzenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz anfechtbar sind.
  • Auch Einzelnoten im Jahreszeugnis sind unter bestimmten Voraussetzungen anfechtbar.

Für weitergehende Fragen hierzu, eine Erstberatung oder die deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.